Die sogenannte Zahnstaffel kommt bei den meisten privaten Versicherungstarifen zum Einsatz. Hierbei wird die Erstattung für Zahnleistungen in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit begrenzt. Dies geschieht, damit nicht zu hohe Kosten bezüglich Zahnersatz und Zahnbehandlung den Tarif von Anfang an belasten. Um die Kosten in diesem Bereich kalkulierbar zu halten, werden die Leistungen begrenzt. Versicherungskalkulatorisch […]
Die sogenannte Zahnstaffel kommt bei den meisten privaten Versicherungstarifen zum Einsatz. Hierbei wird die Erstattung für Zahnleistungen in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit begrenzt. Dies geschieht, damit nicht zu hohe Kosten bezüglich Zahnersatz und Zahnbehandlung den Tarif von Anfang an belasten. Um die Kosten in diesem Bereich kalkulierbar zu halten, werden die Leistungen begrenzt.
Versicherungskalkulatorisch wäre es Ruin, wenn Versicherte eine Komplettsanierung des Gebisses vornehmen lassen, in den Tarif aber erst seit kurzer Zeit einzahlen. Sollte der Versicherte z.B. wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln, hat er der Versichertengemeinschaft hohe Kosten aufgebürdet und selber kaum etwas zur Einnahmenseite des Tarifes beigetragen. Ohne eine Zahnstaffel wären also weder das Risiko noch die Versicherungsbeiträge kalkulierbar.
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