In der gesetzlichen Krankenversicherung wird seit der Verabschiedung des Gesundheitsmoderniserungsgesetz am 01.01.2004 kein Sterbegeld mehr ausbezahlt. Mit diesem Schritt wurde die gesetzliche Kankenversicherung finanziell entlastet, waren doch vorher Sterbegeldsätze bis zu 525 Euro üblich. …weiterlesen »