Die Einführung des sogenannten Basistarifes macht die Mitgabe der Alterungsrückstellung (Altersrückstellung) möglich.
Ab dem 01.01.2009 sind Neukunden in der Lage, bei einem Wechsel des Versicherungsanbieters die Altersrückstellungen in der Höhe mitzunehmen, wie sie im Basistarif in der Zeit gebildet worden wären. …weiterlesen »