Zwar waren die Sterbegeldsätze der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend für eine Bestattung, haben jedoch zumindest zum Teil die finanzielle Belastung der Hinterbleibenen vermindert.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird seit der Verabschiedung des Gesundheitsmoderniserungsgesetz am 01.01.2004 kein Sterbegeld mehr ausbezahlt. Mit diesem Schritt wurde die gesetzliche Kankenversicherung finanziell entlastet, waren doch vorher Sterbegeldsätze bis zu 525 Euro üblich.
Nachdem in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr ausbezahlt wird, bleibt nur eine private Sterbegeldversicherung abzuschließen, um die Kosten der eigenen Beisetzung abzudecken. Natürlich ist auch eine Ansparung des notwendigen Kapitals möglich. Da man jedoch nie weiß, wann der Fall der Fälle eintritt, so daß eine Versicherung hier Sicherheit schafft. So wird sich gerade in fortgeschrittenerem Alter oftmals für eine Sterbegeldversicherung entschieden.
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